Daseinsvorsorge

„Daseinsvorsorge – der Begriff wurde von dem Staatsrechtler Ernst Forsthoff geprägt – umfasst die Bereitstellung und die Sicherung des allgemeinen und diskriminierungsfreien Zugangs zu existentiellen Gütern und Leistungen für alle Bürger auf der Grundlage definierter qualitativer und quantitativer Standards. Welche Güter und Leistungen als existentiell notwendig anzusehen sind, ist durch politische und demokratisch mandatierte Entscheidungen zeitbezogen (also unter Beachtung der konkreten Rahmenbedingungen und Bedarfe) zu ermitteln. Dieser Kanon soll verbindlich festgelegt und mit Mindeststandards unterlegt werden.

In einen allgemeinen Kanon dieser existentiellen Leistungen gehören beispielsweise Abwasserentsorgung/Wasserversorgung, Bildung, Energieversorgung, Gesundheit, Kultur, öffentliche Sicherheit, Post, Telekommunikation, Verkehr, Wohnungswirtschaft.

Dieses auf die unmittelbare Erbringung der oben definierten Leistungen fokussierte Verständnis muss unter Würdigung von globalen, den Bestand der Zivilisation bedrohenden Entwicklungen (in erster Linie der Klimawandel und der außer Kontrolle geratene Natur- und Ressourcenverschleiß) für eine übergreifende globale Dimension erweitert werden. Damit wird für die Gesamtheit der wirtschaftlichen Betätigungen gefordert, dass die Erzielung und erst recht die Maximierung von Gewinnen nur zulässig sind, wenn jedwede Gefährdung von Mensch und Natur grundsätzlich und nachweislich ausgeschlossen wird.“

Prof. Dr. Michael Schäfer Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Fachbereich Nachhaltige Wirtschaft (bis 2018) Honorarprofessur für Kommunalwirtschaft (a.D.)

Bereiche der Daseinsvorsorge

  • medizinische Versorgung der Bevölkerung
  • Verbesserung der Lebensumstände durch saubere Luft, sauberes Wasser, Ruhe
  • Gewährleistung einer Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln
  • generell, eine kontinuierliche Verringerung der Belastung der Bürger durch Emissionen, Strahlung, Erschütterungen, usw.
  • kontinuierliche Steigerung der Arbeitssicherheit
  • Schutz & Rettung vor bzw. bei Schadensfällen

Sicherheit im nichtpolizeilichen Bereich (safety)

Die Sicherheit in einer Stadt ist ein elementares Grundbedürfnis des Menschen und braucht daher in der Vorsorge und Intervention besondere Beachtung.

Zu betrachten sind die Sicherheit für:

  1. die Menschen in der Stadt
  2. unsere Mitwelt
  3. die gesellschaftlich bedeutenden Sachwerte (z.B. Kulturgüter, Denkmäler, …)
  4. die Kontinuität der Wirtschaft
  5. soziale Konsequenzen (z.B. Ausfall der S-Bahn, …)
  6. die privaten Sachwerte